Beglaubigte Urkunden-Übersetzungen
Ämter, Gerichte, Hochschulen und andere öffentliche Einrichtungen verlangen oftmals bestätigte Übersetzungen von Dokumenten (oft „beglaubigte Übersetzungen“ genannt). Zum Beispiel müssen bei Ein- oder Auswanderung, Aufnahme eines Auslandsstudiums, der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, internationalen Eheschließungen und Scheidungen, Geburten oder Sterbefällen entsprechende Urkunden und andere Dokumente vorgelegt werden. Sind diese im Ausland ausgestellt worden, verlangen die deutschen Behörden in der Regel eine bestätigte Übersetzung des Dokuments ins Deutsche.
Diese offiziellen Übersetzungen dürfen nur von Übersetzern angefertigt werden, die von einem Gericht eigens dazu ermächtigt wurden. Ich bin zu diesem Zweck vom Präsidenten des Landgerichts Stuttgart gerichtlich vereidigt worden. Meine Urkundenübersetzungen werden damit im gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus amtlich anerkannt.
Beispieldokumente:
- Unterlagen für die Einschreibung an einer Hochschule: Zeugnisse, Zertifikate usw.
- Personenstandsurkunden: Geburts- oder Sterbeurkunde, Heiratsurkunde usw.
- Juristische Dokumente: Verträge, Urteile, Testamente usw.
- Geschäftliche Dokumente: Handelsregisterauszüge, Vollmachten, Satzungen usw.
- Zoll- und Beförderungsdokumente: Fahrzeugscheine, Frachtpapiere nach Incoterms, Versicherungsnachweise usw.
- Krankenakten und medizinische Dokumente, beispielsweise für eine Behandlung im Ausland.
Wie bekomme ich eine bestätigte Übersetzung?
- Schicken Sie mir per E-Mail einen Scan oder ein gut lesbares Foto der zu übersetzenden Dokumente. Die Vorlage der Originale ist für die Angebotserstellung nicht notwendig.
- Ich erstelle noch am selben Tag einen Kostenvoranschlag und nenne Ihnen den möglichen Liefertermin.
- Nach Auftragsbestätigung erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie per Überweisung oder per PayPal bezahlen können.
- Die Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit erfolgt durch Bestätigungsformel, Unterschrift und Stempel; eine Kopie des Ausgangstextes wird an die Übersetzung angeheftet und ebenfalls abgestempelt. Jede Übersetzung erhält eine laufende Registernummer, die eine lückenlose Rückverfolgbarkeit ermöglicht.
- Die Lieferung erfolgt entweder klassisch per Post, oder immer öfter auch digital, als PDF mit eIDAS-konformer qualifizierter elektronischer Signatur.